|
|
|
| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
 |
|
 |
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma EDV-Netzwerk Einrichtungen auf www.bodenschutzmatten.com Stand 01.10.2005 © edv-netzwerk einrichtungen
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, e-Mail) oder durch Rücksendung der Sache wiederrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Wiederrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Dorte Nielson EDV Netzwerk Einrichtungen, Glückstädter Str. 8, 25364 Bokel
Telefax: 04127-929117 eMail: postfach@bodenschutzmatten.com
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf.gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtetem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre â zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unseren Kosten und Gefahren zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
1. Ausschließliche Geltung unserer Bedingungen
Wir nehmen Bestellungen ausschließlich zu unseren Verkaufsbedingungen entgegen. Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Bestellers oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Vorschriften des Bestellers oder Abrunden sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.
2. Angebote – Nebenabreden – Vertragsinhalt
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen bedürfen unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zum rechtlichen Vertragsabschluss.
2.2. Nebenabreden zu unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen sowie Vereinbarungen mit unseren Reisenden und Vertretern bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Mündliche Abmachungen sind rechtsunwirksam, insbesondere Fixtermine.
2.3. In Zweifelsfällen ist für den Vertragsinhalt ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
2.4. Betriebsstörungen bei der Herstellung (auch bei Zulieferern) – insbesondere auch durch Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
3. Warenbeschaffenheit – Mengentoleranz
3.1. Wird die bestellte Ware speziell zur Ausführung des Auftrages angefertigt, ist ein Umtausch ausgeschlossen.
4. Preis
4.1. Unsere Preise verstehen sich für die Leistung ab Werk brutto, inkl. USt. zzgl. anfallender Versandverpackung. Vom Preis ausgeschlossen sind Zoll, Extraversicherungen und weitere Abgaben, soweit nicht in Ziffer 6 etwas anderes bestimmt ist.
4.2. Bei Abrufgeschäften mit Laufzeiten länger als 3 Monate werden die am Tage der Lieferung auf Grund erhöhter Einkaufspreise oder gestiegener Löhne angepassten Preise berechnet.
5. Versand
5.1. Wir versenden die Ware entsprechend unseren Angaben; wurde keine Versandart angegeben, versenden wir nach unserem Ermessen auf günstigem Versandweg.
5.2. Die Lieferung ist durch uns transportversichert. Der Versand erfolgt ab Werk.
6. Lieferfrist
6.1. Die Lieferzeit beträgt ca. 2-3 Tage.
6.2. Verzögert sich die Lieferung durch Umstände, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, insbesondere durch höhere Gewalt, behördliche Eingriffe, Arbeitskampfmassnahmen, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Produktionsstörungen, Sonderwünsche des Bestellers oder ähnliches, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Eine Behinderung, die nicht im Einflussbereich des Besteller oder dessen Kunden liegt, welche die Dauer von vier Wochen überschreitet und deren Ende nicht abzusehen ist, berechtigt den Besteller und uns, vom Vertrag zurückzutreten, soweit in Folge der Behinderung der Vertrag von uns nicht erfüllt werden kann.
6.3. Befinden wir uns mit einer Lieferung in Verzug, darf der Besteller vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist (mindestens vier Wochen) gesetzt hat und die Ware nicht innerhalb dieser Nachfrist zum Versand gebracht worden ist. Vereinbarungen über Lieferungen zu Fixterminen schließen wir grundsätzlich aus.
6.4. Aus der Überschreitung einer Lieferzeit, aus Lieferverzug oder aus dem Rücktritt vom Vertrag kann der Besteller keinerlei Schadensersatzansprüche an uns geltend machen.
7. Mängelhaftung – Schutzrechte
7.1. Mängel an der gelieferten Ware hat der Besteller uns nach Erhalt der Ware unverzüglich binnen 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.
7.2. Mängel an einem Teil der gelieferten Ware berechtigen den Besteller nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung.
7.3. Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelrüge begründet ist, liefern wir nach Erhalt der fehlerhaften Lieferung Ersatzware, wobei wir die Kosten der Rückerstattung tragen. Wir können aber auch statt der Nachbesserung eines Teils der mangelhaften Ware, die Wandlung des Vertrages hinsichtlich der mangelhaften Ware oder die Minderung des Kaufpreises wählen. EDV-Netzwerk Einrichtungen entscheidet, was mit der Ware zu geschehen hat. Der Besteller hat uns für die Ausübung dieses Wahlrechtes schriftlich eine Frist von 7 Arbeitstagen einzuräumen, die frühestens mit dem Eintreffen der mangelhaften Ware bei uns zu laufen beginnt. Haben wir uns für die Ersatzlieferung oder Nachbesserung entschieden und geraten wir mit dem Erbringen dieser Leistung in Verzug, kann der Besteller nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises oder Wandlung des Vertrages verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, stehen dem Besteller nicht zu.
7.4. Rücksendung mangelhafter Ware Rückholungen werden durch EDV-Netzwerk Einrichtungen veranlasst, der Besteller hat die Ware bereitzustellen.
7.5. Mängelausschluss Bei allen Änderungen und vom Besteller übersehener Fehler übernehmen wir generell keine Haftung.
7.6. Schutzrechtverletzungen Der Besteller hat bei der Auswahl seiner uns zum Druck bereitgestellten Motive darauf zu achten, dass Schutzrechte gegenüber Dritten nicht verletzt werden. Der Besteller stellt uns im Falle von Schutzrechtsverletzungen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen gegenüber Dritten frei.
7.7. Firmen- und Markenaufdruck Wir sind grundsätzlich zum Aufdruck unseres Firmennamens oder Markenbezeichnungen auf die von uns hergestellten Produkte, auch ohne spezielle Bewilligung des Auftraggebers, berechtigt.
8. Rechnungen - Zahlungen - Datenverarbeitung
8.1. Wir erteilen Rechnung, sobald die Ware versand- oder abholbereit ist.
8.2. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto zu bezahlen.
8.3. Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers zweifelhaft erscheinen lassen, können wir nach unserer Wahl Vorauskasse oder Sicherheitsleistung verlangen. Das gleiche gilt, wenn der Besteller einer ihm uns gegenüber obliegenden Zahlungspflicht bei Fälligkeit nicht nachkommt. Tritt einer dieser Fälle ein, werden zugleich unsere gesamten Forderungen gegen den Besteller auch aus anderen Geschäften sofort fällig. Laufende Aufträge werden von anteiliger Zahlung abhängig gemacht.
8.4. Zahlt der Besteller nicht bei Fälligkeit, beauftragen wir unser Inkasso-Unternehmen mit dem Einzug des Betrages.
8.5. Die Zahlung per Scheck gilt erst ab Gutschrift durch unsere Bank als ausgeführt.
8.6. Der Besteller ist nicht berechtigt, gegenüber uns Zahlungsansprüche aufzurechnen, die nicht unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen sind.
8.7. Die personenbezogenen Daten des Bestellers werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz behandelt.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Tilgung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Abwehrklauseln des Bestellers werden nicht anerkannt.
10. Erfüllungsort – Gerichtsstand – Anwendbares Recht
10.1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist D-25364 Bokel.
10.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über den und aus dem Vertrag ist D-25364 Bokel. Wir haben jedoch das Recht, den Besteller auch an einem sonstigen für Ihn geltenden Gerichtsstand zu verklagen. Wenn der Besteller nicht Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, aber einen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland hat, gelten diese Bestimmungen für den Fall, dass der Besteller nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder dass sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung nicht bekannt ist. Bei Auslandsgeschäften unterliegt das ganze Vertragsverhältnis, soweit nicht zwingend eine andere Rechtsordnung eingreift, dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
|
 |
|
|
|
|